Weltweit: Internationaler Gerichtshof stärkt Streikrecht durch Entscheidung zur Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation
"Rückenwind für Gewerkschaften: Internationaler Gerichtshof stärkt Streikrecht weltweit"
Die Richter in Den Haag sehen Arbeitsniederlegungen von der Vereinigungsfreiheit gedeckt. Das Gutachten ist nicht bindend, dürfte aber Gerichte beeinflussen.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Donnerstag entschieden, dass das Streikrecht durch die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geschützt ist. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, fiel das Gutachten mit zehn zu vier Richterstimmen aus.
Die ILO-Konvention 87 von 1948 schützt die Vereinigungsfreiheit und das Recht, Interessenvertretungen der Lohnabhängigen und Wirtschaftsverbände ohne vorherige staatliche Genehmigung zu bilden. Sie wurde von 158 Staaten ratifiziert.
Jahrzehntelanger Streit innerhalb der ILO
Die ILO, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hatte den Gerichtshof 2023 um das Gutachten gebeten, um einen langjährigen Streit zwischen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Regierungen beizulegen. Das Wort „Streik“ kommt im Konventionstext nicht vor. Die 14 Richter befanden laut der Nachrichtenagentur AP jedoch, dass Arbeitsniederlegungen von den übrigen Garantien erfasst seien. „Der Schutz des Streikrechts ist Teil der Vereinigungsfreiheit“, sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des Gutachtens, wie AP berichtet.
Die Richter hielten laut Reuters ausdrücklich fest, dass ihre Entscheidung den genauen Inhalt, den Umfang und die Bedingungen der Ausübung des Streikrechts nicht festlege. Gutachten des Gerichts sind rechtlich nicht bindend, werden von vielen nationalen Gerichten aber als maßgebliche Auslegung anerkannt.
Gewerkschaften begrüßen das Gutachten
Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) bezeichnete das Gutachten in einer Mitteilung als Bestätigung jahrzehntelanger internationaler Rechtsprechung. ITUC-Generalsekretär Luc Triangle erklärte, das Gericht habe bestätigt, was Gewerkschaften und weite Teile des ILO-Systems seit langem vertreten.
Auch die Gewerkschaftsdachverbände UNI Global Union, IndustriALL und Education International werteten die Entscheidung als Erfolg. Education International forderte alle ILO-Mitgliedstaaten auf, ungerechtfertigte Einschränkungen des Streikrechts zu beseitigen.
Wirtschaftsverbände hatten widersprochen
Wirtschaftsvertreter hatten im Verfahren eine andere Auffassung vertreten. Roberto Suárez Santos von der International Organisation of Employers (IOE), dem Weltverband nationaler Unternehmer- und Wirtschaftsverbände, sagte laut der Nachrichtenagentur AFP bei den Anhörungen, die Konvention von 1948 decke das Streikrecht „weder ausdrücklich noch implizit“ ab. Die Regeln zu Arbeitskämpfen unterschieden sich von Land zu Land erheblich. Rita Yip, ebenfalls Vertreterin der IOE, wies die Argumente der Gewerkschaften nach AFP-Angaben als „aufwiegelnd und alarmistisch“ zurück.[...]