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Deutschland: Malta Air muss laut Bundesarbeitsgericht Betriebsräte in inländischen Stationierungsorten zulassen
"Mehr Mitbestimmung: Ryanair-Tochter Malta Air muss Betriebsräte zulassen", 13. Mai 2026
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Inländische Stationierungsorte ausländischer Fluggesellschaften können betriebsratsfähige Organisationseinheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz sein — auch wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Damit scheitert die Ryanair-Tochter Malta Air endgültig mit dem Versuch, betriebliche Mitbestimmung für das fliegende Personal in Deutschland zu verhindern. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Luftfahrtbranche.
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