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Artikel

29 Aug 2025

Autor:
Initiative Lieferkettengesetz

Initiative Lieferkettengesetz lehnt Referentenentwurf zur Änderung des LkSG ab

'Lieferkettengesetz darf nicht abgeschwächt werden!'

Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Im Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schlägt das Bundesarbeitsministerium eine massive Abschwächung des LkSG vor, indem es sowohl die Berichtspflichten als auch Sanktionen für zentrale Elemente der Sorgfaltspflichten abschaffen will. Dies untergräbt den endlich erreichten stärkeren Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten weltweit.

Wir lehnen den Referentenentwurf daher ab und fordern Bundesregierung und Bundestag auf, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht zu beschließen.

Eine Abschwächung des LkSG ist auch insofern nicht geboten, als mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie Sanktionen wieder eingeführt werden müssten, die jetzt abgeschafft werden sollen. Was Unternehmen stattdessen brauchen, sind Kontinuität und Planungssicherheit. Dies bestätigt u. a. eine Umfrage des Jaro-Instituts, gemäß derer für Unternehmen bürokratische Entlastung in ganz anderen Bereichen als dem LkSG im Vordergrund steht, wie zum Beispiel die Senkung von Energiekosten oder die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren...

Die extrem kurze Anhörungsfrist von weniger als 24 Stunden steht im starken Missverhältnis zur Bedeutung der Themen Menschenrechte und Umweltschutz...

Der Entwurf schwächt die Sanktionsmöglichkeiten des BAFA für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten erheblich ab. Insbesondere ist bedenklich, dass fehlende oder unvollständige Risikoanalysen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten sollen. Dies untergräbt insbesondere die präventive Kraft des Gesetzes...

Auch die vorgesehene Abschaffung der Berichtspflichten ist abzulehnen... Eine Angleichung mit den Pflichten aus der europäischen Berichterstattungsrichtlinie CSRD sollte zwar erfolgen, aber erst dann, wenn es Klarheit darüber gibt, ob diese ausreichen werden, um den Anforderungen des LkSG zu genügen...

...Eine Abschwächung des LkSG steht... im Widerspruch zum europarechtlich und völkerrechtlich verankerten Verschlechterungs- bzw. Rückschrittsverbot beim Menschenrechtsschutz.


Siehe auch: Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz vom 3. September 2025

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