Deutschland: Initiative Lieferkettengesetz fordert wirksame & europa- und vรถlkerrechtskonforme Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht bis Juli 2028
"Rechtsgutachten zur CSDDD: Rรผckschritte beim Schutz von Menschenrechten rechtswidrig"
Am 18. Mรคrz 2026 ist das Omnibus-I-Paket in Kraft getreten, das die ursprรผnglich verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erheblich abschwรคcht. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert von Bundesregierung und Bundestag eine wirksame sowie europa- und vรถlkerrechtskonforme Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis Juli 2028.
โDie inhaltliche Abschwรคchung der CSDDD kam durch die Zusammenarbeit der EVP mit den drei rechtsextremen Fraktionen im Europรคischen Parlament zustande. Dieses Vorgehen war ein Skandal und verstieร zudem gegen den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Umso mehr erwarten wir nun von Bundesregierung und Bundestag, dass bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht das menschenrechtliche Schutzniveau des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) aufrechterhalten wird.โย erklรคrt Sofie Kreusch, Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz.
In einem heute verรถffentlichten Positionspapier legt das zivilgesellschaftliche Bรผndnis seine konkreten Erwartungen an das kรผnftige โGesetz zur internationalen Unternehmens-verantwortungโ vor. Gleichzeitig verรถffentlicht die Initiative Lieferkettengesetz ein einschlรคgiges Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Robert Grabosch. Es kommt zu dem Schluss, dass Rรผckschritte beim Schutz der Menschenrechte im deutschen Recht gegen das menschenrechtliche Regressionsverbot aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen sowie des Vertrags รผber die Europรคische Union verstoรen kรถnnten.
Unzulรคssig wรคre insbesondere, den Anwendungsbereich des LkSG auf den der CSDDD zu reduzieren โ dadurch wรผrden etwa 95 Prozent der bisher vom LkSG erfassten deutschen Unternehmen aus ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte entlassen. Juliane Bing, Germanwatch kommentiert dazu: โDie Beschรคftigten in den Lieferketten dieser Unternehmen wรผrden infolge der Absenkung ihren Rechtsschutz in Deutschland verlieren. Der bestehende Anwendungsbereich des LkSG darf daher weder bei der Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht noch im Rahmen der aktuell diskutierten LkSG-Novelle abgesenkt werden.โ
Trotz Abschwรคchungen adressiert die CSDDD zahlreiche Defizite des LkSG, beispielsweise das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftungsregel. Ceren Yildiz, Deutsche Umwelthilfe,betont: โDie CSDDD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Betroffenen den Zugang zu Recht und vollstรคndiger Entschรคdigung zu gewรคhrleisten. Dafรผr braucht es eine eigene Anspruchsgrundlage fรผr Schadensersatz infolge von Verletzungen der unternehmerischen Sorgfalt im deutschen Recht.โ
Darรผber hinaus muss das deutsche Umsetzungsgesetz gemรคร CSDDD insbesondere zusรคtzliche umweltbezogenen Schutzgรผter aufnehmen, eine umfassendere Beteiligung zivilgesellschaftlicher Stakeholder sichern, den Hรถchstsatz von Buรgeldern auf drei Prozent des Umsatzes anheben sowie die Unabhรคngigkeit des BAFA ohne Fachaufsicht eines Bundesministeriums gewรคhrleisten.
Mit Blick auf die LkSG-Novelle der Bundesregierung, erklรคrt Armin Paasch, Misereor: โDie Novelle geht in die vรถllig falsche Richtung. Statt die bestehenden Sanktionsmรถglichkeiten konsequent zur Durchsetzung von Menschenrechten zu nutzen, will die Bundesregierung sie massiv einschrรคnken. Es ist inakzeptabel, dass Wirtschaftsverbรคnde und die Union versuchen, die Novelle fรผr einen kompletten Kahlschlag beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft zu missbrauchen โ was auch vom Koalitionsvertrag nicht gedeckt ist.โ
Stattdessen fordert die Initiative Lieferkettengesetz, das LkSG unverรคndert in Kraft zu lassen, bis die CSDDD wirksam sowie europa- und vรถlkerrechtskonform in deutsches Recht รผberfรผhrt wurde.
Hier finden Sie das gesamte Forderungspapier der Initiative Lieferkettengesetz.
Hier finden Sie das Rechtsgutachten zur Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht.